Urlaub mit Hund
Tierisch guter Urlaub
Friedrichskoog ist ein wunderbares Urlaubsziel für Gäste mit Hund. Viele Vermieter nehmen gerne Vierbeiner auf und bieten Ihnen ein haustiergerechtes Quartier.
Mit Hund im Nationalpark Wattenmeer
Für Hunde gelten im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer besondere Regeln. Zum Schutz von Natur und Tieren im Nationalpark dürfen Sie hier mit Ihrem Hund immer nur angeleint Gassi gehen. Achten Sie auch auf die Sauberkeit der Hundestrände und Gehwege. Für den Gassi-Gang stehen Tütenspender mit Hundekottütchen bereit. Im Faltblatt für Hunde im Nationalpark finden Sie weitere Informationen.
Der Hundestrand
Mit der Fertigstellung des Trischendieks hat Friedrichskoog wieder einen Grünstrand, der sich sehen lassen kann: breiter, moderner und klar strukturiert. Neben dem breiten Hauptstrand bietet der Hundestrand im nördlichen Bereich viel Platz für Vierbeiner und ihre Besitzer. Der Abschnitt für Gäste mit Hund eignet sich daher perfekt für entspannte Stunden an der Nordsee. Hier können Zwei- und Vierbeiner gemeinsam frische Seeluft genießen und den weiten Blick über das Wattenmeer erleben. Gäste können mit ihren Hunden ins Watt gehen. Geführte Wattwanderungen mit Hund werden zur Zeit in Nordermeldorf angeboten. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ort über die aktuellen Möglichkeiten zu informieren.
Erweiterter Strandabschnitt
Im Mai 2026 hat die Gemeindevertretung Friedrichskoog eine Erweiterung des Hundestrands in südlicher Richtung beschlossen. Der neu abgegrenzte Bereich reicht jetzt etwa bis zur Mitte zwischen Wattzugang 4 und 5 und umfasst damit zwei Watt- und Wasserzugänge, Duschen sowie die Nordbuhne inklusive barrierefreier Rampe. Der aktualisierte Strandplan ist bereits an den Strandaufgängen ausgehängt. Auch die Hinweisschilder „Hundestrand Anfang" und „Hundestrand Ende" sind am Trischendiek Strand aufgestellt.
Strandbesucher mit Hund sollten beachten, dass im gesamten Strandbereich, einschließlich des Hundestrands, grundsätzlich Leinenpflicht gilt. Der Aufenthalt mit Hunden ist vom 1. April bis zum 31. Oktober ausschließlich auf der Deichkrone sowie auf den ausgewiesenen Strandabschnitten erlaubt.
